Sachbearbeiter/in (m/w/d) Allgemeine Bauberatung, Bauinfo-Büro [Germany]


 

Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Allgemeine Bauberatung, Bauinfo-Büro

Kennziffer E - 323/23/63 I baldmöglichst I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I EG 11 TVöD, A 11 LBesG I Bewerbungsfrist: 17. September 2023

Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die Allgemeine Bauberatung und für das Bauinfo-Büro für den Fachbereich Bauaufsicht.

Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

  • abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor mit der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder als Beamter/Beamtin Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des bautechnischen Dienstes

Darüber hinaus wünschenswert

  • Kenntnisse im Bereich Bau-, Planungs- und Verwaltungsrecht sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten
  • Erfahrung in einer Bauaufsichtsbehörde
  • ein sicheres Auftreten, Teamfähigkeit und Dienstleistungsorientierung
  • eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
  • einen sicheren Umgang mit der IT

Ihre Aufgaben

  • Beratung von Bauwilligen und deren Vertreter/innen in bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in stadtgestalterischer Hinsicht
  • Prüfung und Beratung zum Baunebenrecht nach den Vorschriften z.B. der Sonderbauverordnung (SBauVO), des Brandschutzes, der Industriebaurichtlinie, des Immissionsschutzgesetzes, der Energie-Einsparverordnung und der Barrierefreiheit sowie den einschlägigen Richtlinien und Erlassen
  • bauordnungsrechtliche und planungsrechtliche Vorprüfung im Rahmen der Beratungsgespräche mit Hinweisen auf Altlastenkataster, Denkmalschutz, Wasserschutzzonen, Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen etc.
  • Vorprüfung der Grundstückssituation anhand von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, Achtungsgrenzen von Störfallbetrieben

Wir bieten Ihnen

    • Gesundheitsmanagement / Sport
    • 30 Tage Urlaub
    • Moderne Arbeitsplatzausstattung
    • Homeoffice (Stellenabhängig) / flexible Arbeitszeiten
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Personalentwicklung / Coaching / Mentoring
    • Onboarding
    • Sicherer Arbeitsplatz
    • Feedback / Ideenmanagement
    • Mitarbeitendenevents
    • Moderne Mobilitätsangebote wie Jobrad, AG-Darlehen & Dienstfahrkarten
    • LeistungsOrientierte Bezahlung

Für fachliche Fragen steht Ihnen die Leiterin des Fachbereichs Bauaufsicht Frau Tanja Rabe (Telefon 02151/86-3900) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Herr Werner Kondermann (Telefon 02151/86-1319).

Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.


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